Der Bundesgerichtshof hatte sich erneut mit dem Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Daimler AG wegen einer angeblich verspäteten Ad-hoc-Mitteilung über das vorzeitige Ausscheiden ihres damaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Schrempp zu befassen. Dabei hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart aufgehoben und das Musterverfahren zu weiteren Sachverhaltsfeststellungen an das Oberlandesgericht Stuttgart zurückverwiesen. Am
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