Der Bundesgerichtshof hatte sich erneut mit dem Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Daimler AG wegen einer angeblich verspäteten Ad-hoc-Mitteilung über das vorzeitige Ausscheiden ihres damaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Schrempp zu befassen. Dabei hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart aufgehoben und das
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