Begründet der Vertrag zwischen einem Boxtalent und einer Boxveranstaltungsgesellschaft ein besonderes Vertrauensverhältnis, kann die Kündigungsmöglichkeit des § 627 BGB nicht ausgeschlossen werden.
Mit dieser Begründung hat das Landgericht Köln in dem hier vorliegenden einstweiligen Verfügungsverfahren noch vor dem umstrittenen Boxkampf,
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