Brennrechte als Wirtschaftsgut

Brennrechte sind als bilanzierungsfähige immaterielle Wirtschaftsgüter zu erfassen. Sie sind verkehrsfähig – die selbständige Bewertungsfähigkeit wird durch die allgemeine Verkehrsanschauung bei Brennrechten anerkannt – und erfüllen die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Wirtschaftsguts. Unabhängig davon genügt für die Anerkennung als

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