Die in § 12 SokaSiG geregelte entsprechende Anwendbarkeit von Abschnitt 5 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20.04.2009 bezieht sich auf alle Zeiträume, die das SokaSiG umfasst. Inhaberin der Ansprüche auf Beiträge zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft, die seit dem 1.01.2010 gerichtlich geltend
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