Rundfunkgebühren für internetfähige PCs in der Bürogemeinschaft

Die Mit­glie­der einer Bü­ro­ge­mein­schaft wer­den nach § 5 Abs. 3 RGebStV je­weils ein­zeln auf die Vor­aus­set­zun­gen als Rund­funk­teil­neh­mer ge­prüft; das bei einem Mit­glied vor­han­de­ne Rund­funk­emp­fangs­ge­rät wirkt nicht be­frei­end für die an­de­ren. Dem­ge­gen­über schlie­ßen sich bei einer Be­rufs­aus­übungs­ge­mein­schaft meh­re­re Mit­glie­der einer

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