Die Bundesregierung darf ehemaligen Mitgliedern der Bundesregierung die Genehmigung zur Zeugenaussage über die Gründe für die Versetzung eines politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand verweigern. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts würde bereits der mittelbare Zwang zur Offenlegung der Beweggründe solcher Personalentscheidungen
Artikel lesen


