Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag abgelehnt, die beantragt hatte, mittels einstweiliger Anordnung zu ermöglichen, dass der von ihr entsandte Abgeordnete Brandner seine Rechte und Pflichten als Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen
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