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Selbstbehalt beim Car-Sharing

Zur Transparenz einer Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Carsharing-Unternehmens, die im Schadensfalle eine Haftung des Vertragspartners in Höhe eines vereinbarten Selbstbehalts vorsieht, hat jetzt der Bundesgerichtshof Stellung genommen.

Anlass hierzu bot die folgende Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

19% aufs Carsharing

Die entgeltliche Überlassung von Kraftfahrzeugen durch einen „Carsharing“-Verein an seine Mitglieder  unterliegt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs dem (derzeit 19%igen) Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) und nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr.

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