Denkmalschutz aus künstlerischen Gründen

Bei Denkmalen aus künstlerischen Gründen ist die Schwelle für eine – nicht genehmigungsfähige und daher zurück zu bauende – erhebliche Beeinträchtigungen des Erscheinungsbilds niedrig., urteilte jetzt das Verwaltungsgericht Freiburg in dem Fall eines denkmalgeschützten Mehrfamilienhauses in Freiburg-Wiehre und bestätigte damit

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Glänzende Dachziegel

Regelungen zur einheitlichen Dachgestaltung in einem Bebauungsplan, wie etwa der Ausschluss glänzender Materialien, bedürfen einer Abwägung der privaten Interessen der Grundstücks­eigentümer mit dem allgemeinen Interesse an einer einheitlichen Gestaltung eines Gebiets. Und danach ist, wie jetzt das Koblenzer Oberverwaltungsgericht entschied,

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