Bei Denkmalen aus künstlerischen Gründen ist die Schwelle für eine – nicht genehmigungsfähige und daher zurück zu bauende – erhebliche Beeinträchtigungen des Erscheinungsbilds niedrig., urteilte jetzt das Verwaltungsgericht Freiburg in dem Fall eines denkmalgeschützten Mehrfamilienhauses in Freiburg-Wiehre und bestätigte damit
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