Bei Klagen auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrag bestimmt sich der Streitwert nach dem Interesse des Klägers an dieser Feststellung. Maßgeblich dafür sind insbesondere ein Vorfälligkeitsentgeld, das der Verbraucher bei Unwirksamkeit des Widerrufs für die Ablösung des Darlehens
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