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AUTOBINGOOO – Der Schutz von Internet-Datenbanken

Der Vertreiber einer Software, die in einem automatisierten Verfahren Online-Automobilbörsen in der Weise durchsucht, dass der Softwarenutzer die Verkaufsanzeigen ohne Besuch der einzelnen Online-Automobilbörsen nutzen kann, verletzt nicht das Datenbankherstellerrecht des Betreibers einer frei nutzbaren Online-Automobilbörse. Die Nutzer entnehmen weder

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Michel-Nr.

Der für eine unlautere Rufausbeutung erforderliche Imagetransfer kann nicht allein damit begründet werden, dass ein Wettbewerber in seinem über eine eigenständige Systematik verfügenden Nachschlagewerk für Briefmarken als Referenz die im Verkehr durchgesetzte Systematik aus dem Konkurrenzprodukt des Marktführers übernimmt und

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