§ 16a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Satz 2 und § 17 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 Nr. 2 i. V. m. Satz 2 PolG NRW a. F. sind nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.
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Nachrichten aus Recht und Steuern
§ 16a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Satz 2 und § 17 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 Nr. 2 i. V. m. Satz 2 PolG NRW a. F. sind nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.
LesenDie Datenerhebung zur Nachverfolgung von Kontaktpersonen nach der Coronaschutzverordnung ist voraussichtlich rechtmäßig. So hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in dem hier vorliegenden Eilverfahren entschieden und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Für bestimmte Wirtschaftsbereiche sieht die Coronaschutzverordnung zur Rückverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten die papiergebundene Erfassung der Kundenkontaktdaten
LesenDas Oberlandesgericht Düsseldorf hat die aufschiebende Wirkung der Beschwerden mehrerer Gesellschaften des Facebook-Konzerns (der Facebook Inc., der Facebook Ireland Ltd. und der Facebook Deutschland GmbH) gegen Beschränkungen angeordnet, die das Bundeskartellamt Facebook bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt hat. Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung bedeutet, dass Facebook die Entscheidung des
LesenDer Betreiber einer Website, in der der „Gefällt mir“Button von Facebook enthalten ist, kann für das Erheben und die Übermittlung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Website gemeinsam mit Facebook verantwortlich sein. Dagegen ist er grundsätzlich nicht für die spätere Verarbeitung dieser Daten allein durch Facebook verantwortlich. Die entschied jetzt
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