Die Verurteilung wegen eines Dauerdelikts hat zur Folge, dass das Aufrechterhalten des Zustands nach dem strafrechtlichen Erkenntnis als neue eigenständige materiellrechtliche (wie prozessuale) Tat zu werten ist.
Ein einheitliches Dauerdelikt scheidet aber aus, wenn ein durchgehender Besitz nicht in der
Artikel lesen
