Die Verurteilung wegen eines Dauerdelikts hat zur Folge, dass das Aufrechterhalten des Zustands nach dem strafrechtlichen Erkenntnis als neue eigenständige materiellrechtliche (wie prozessuale) Tat zu werten ist . Ein einheitliches Dauerdelikt scheidet aber aus, wenn ein durchgehender Besitz nicht in der Lage ist, mehrere selbständige Verbreitungstaten zu verklammern; denn der Tatbestand des
Lesen