Anfechtung von Dauerverwaltungsakten

Ein Dau­er­ver­wal­tungs­akt kann – bei fort­be­ste­hen­der Be­schwer – für die ge­sam­te Dauer sei­ner Wirk­sam­keit und damit auch in An­se­hung ver­gan­ge­ner Zeit­räu­me an­ge­foch­ten wer­den. Ent­fällt die Be­schwer, so kann der Klä­ger in An­se­hung der ver­gan­ge­nen Zeit­räu­me zur Fort­set­zungs­fest­stel­lungs­kla­ge über­ge­hen, wenn hier­für

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