Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung geändert und den Rückzug einer Aktiengesellschaft von der Börse erleichtert . So muss nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs den Aktionären beim Delisting kein Barabfindungsangebot für ihre Aktien mehr gemacht werden.
Anlass für dieses Urteil
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