Ein denkmalgerechter Garagenneubau ist keine Aufwendung auf ein Denkmal. Die Kosten für den Neubau einer denkmalgerechten Garage stellen daher keine steuerbegünstigte Aufwendung dar, wenn das denkmalgeschützte Wohnhaus bislang nicht über eine solche verfügte.
In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiednene
Artikel lesen
