Depression als Wiedereinsetzungsgrund

Eine schwere Depression in Kombination mit einer gemischten Persönlichkeitsstörung kann ein krankheitsbedingtes Hindernis darstellen, das ein Verschulden im Sinne von § 44 StPO ausschließt, seine Rechte durch rechtzeitige Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl wahrzunehmen.

Die Frage, ob jemand im

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