Schuldet der Dienstverpflichtete die Fertigung der Finanzund Lohnbuchhaltung, handelt es sich nicht um Dienste höherer Art. Wird der Steuerberater mit steuerlichen Angelegenheiten und der Fertigung der Finanzund Lohnbuchhaltung betraut, kann der Vertrag von dem Mandanten fristlos gekündigt werden, auch wenn der Steuerberater bis zur Kündigung ausschließlich Tätigkeiten auf dem Gebiet
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