Bestimmte Sportler sind für ihre Sportunfälle gesetzlich abgesichert. Berufssportler, wie zB Fußballprofis, sind als Beschäftigte ihres Vereins in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, ferner Schüler im Rahmen des Schulsports (§ 2 Abs 1 Nr 1 und Nr 8b Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
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