Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Werbungskosten beim Polizisten-Dienstsport

Fahrtkosten, die einem Polizisten durch Fahrten zur dienstlich verordneten Sportausübung entstehen, sind nach einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg jedenfalls dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Sport auf Polizeisportanlagen auszuführen ist und sich auf solche Sportarten beschränkt, die typischerweise nicht Inhalt

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