Bei Ausgangsleistungen, die ein Bündel von Einzelleistungen und Handlungen umfassen, im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu bestimmen, ob mehrere getrennte Umsätze vorliegen oder ein einheitlicher Umsatz gegeben ist.
Ein einheitlicher Umsatz liegt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH),
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