Pullover

Die auf dem Pullover gesicherte DNA-Mischspur

Das Gericht darf sich für den Nachweis der Täterschaft nicht einfach auf eine an dem als Tatmittel verwendeten Pullover gesicherte DNAMischspur verlassen, die – neben dem DNAMuster der Geschädigten und dem eines ihrer Söhne – anteilig das DNAMuster des Angeklagten aufweist. Dass es aufgrund einer Mischspurenberechnung „wahrscheinlich“ sei, dass der

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