Tippfehler-Domains

Sind Tippfehler-Domains, also Domainnamen, die bewusst in einer fehlerhaften Schreibweise eines bereits registrierten Domainnamens angemeldet sind, zulässig? Mit dieser Frage hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof zu befassen, und erkannte – wenn auch im konkreten Fall keine namensrechtliche – zumindest eine

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Geschäftsmann

Die Haftung des Admin-C

Die Haftung des auf Löschung des Domainnamens in Anspruch genommenen Admin-C als Störer setzt voraus, dass ihn ausnahmsweise eine eigene Pflicht trifft zu prüfen, ob mit der beabsichtigten Registrierung Rechte Dritter verletzt werden. Voraussetzung ist insofern das Vorliegen besonderer gefahrerhöhender

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