Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer

Nur unmittelbare Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer für allgemein- oder berufsbildende Einrichtungen sind nach zwei jetzt veröffentlichten Urteilen des Bundesfinanzhofs umsatzsteuerfrei. In diesen zwei Entscheidungen hat der BFH zur Umsatzsteuerbefreiung für Unterrichtsleistungen für selbständige Lehrer Stellung genommen. Seit 1999 sind derartige Leistungen

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