In Italien liegen keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Schutzsuchende vor, aufgrund derer einem im Dublin-Verfahren rücküberstellten Schutzsuchenden die Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung droht.
Ein alleinstehender jüngerer gesunder Mann gehört nicht zu den besonders schutzbedürftigen
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