Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat auf die Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. die Preisanpassungsklausel in den „Amazon-Prime-Teilnahmebedingungen“ für unwirksam erklärt, auf welche die Amazon EU S.a.r.l. eine Preiserhöhung des Dienstes „Amazon Prime“ im Jahr 2022 gestützt hatte.
Für ihren „Amazon-Prime“ Dienst,
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