Der Hinweis auf die Möglichkeit der Erlangung einer Restschuldbefreiung nach einem Gläubigerantrag ist entbehrlich, wenn der Schuldner bereits anlässlich eines noch anhängigen Insolvenzeröffnungsantrages eines anderen Gläubigers ordnungsgemäß belehrt worden ist, sofern dem Schuldner im weiteren Antragsverfahren eine ausreichende Frist verbleibt, die zur Erreichung der Restschuldbefreiung erforderlichen Anträge zu stellen. Dem
LesenSchlagwort: Eigenantrag
Die schon einmal erteilte Restschuldbefreiung – und der neue Eigenantrag
Dem Schuldner fehlt das für den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erforderliche Rechtsschutzinteresse, wenn er den erneuten Eigenantrag mit dem Ziel der Erteilung der Restschuldbefreiung stellt, obwohl ihm innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Eröffnungsantrag bereits einmal die Restschuldbefreiung in einem Insolvenzverfahren erteilt worden ist. Dies gilt auch dann,
LesenDer isolierte Restschuldbefreiungsantrag – und die Hinweise des Insolvenzgerichts
Grundsätzlich ergibt sich für das Verbraucherinsolvenzverfahren bereits aus der gesetzlichen Regelung der § 305 Abs. 1, § 306 Abs. 3 InsO, dass ein Eigenantrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Voraussetzung für die Gewährung der Restschuldbefreiung ist. Durch diese Verpflichtung des Schuldners, einen Eigenantrag zu stellen, soll nach dem gesetzgeberischen
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