Die Kündigung eines Wohnungsmietverhältnisses kann auch auf den Eigenbedarf eines der Gesellschafter der Eigentümer-GbR gegründet werden.
Zugleich hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zur Anbietpflicht des Vermieters, der über eine weitere leerstehende Wohnung verfügt, geändert.
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