Der Bundesfinanzhof hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet, dass die Einfuhr von Kaviar als persönlicher Gegenstand betrifft:
Artikel lesenDem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Ist Art. 57 Abs. 5 Buchst. a VO Nr. 865/2006 i.d.F.

