Die Transferzahlungen der Bundesagentur für Arbeit an den Bundeshaushalt aus Beiträgen von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern und Arbeitgebern verstoßen nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – trotz vorliegender Ungleichbehandlung – für die Jahre 2005 und 2008 nicht gegen das Gebot der Belastungsgleichheit
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