Eingliederungsvereinbarungen

Ein Bezieher von Arbeitslosengeld II hat, wie das Bundessozialgericht entschied, keinen Anspruch auf Abschluss einer Eingliederungs­vereinbarung mit dem Grund­sicherungsträger oder zumindest darauf, Verhandlungen über eine Eingliederungsverein­barung zu führen sowie ihm einen persönlichen Ansprechpartner zu benennen.

Der Kläger in dem vom

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Keine Gleitsichtbrille bei Hartz IV

Ein Hartz IV-Empfänger hat nach einer aktuellen Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Gleitsichtbrille. Der Träger der Grundsicherung habe zwar, so die Sozialrichter, neben den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts grundsätzlich auch Leistungen zur Eingliederung

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