Behandelt das Finanzamt zwei Kioskbetriebe als einheitlichen Gewerbebetrieb und erlässt nur einen Gewerbesteuermessbescheid, kann der Inhaber der Kioske hiergegen nur einmal Einspruch einlegen und Klage erheben mit der Begründung, der Steuergegenstand sei unrichtig bestimmt.
Nach § 2 Abs. 1 GewStG
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