Bedingungen, bei deren Eintritt die Mitgliedschaft in der Genossenschaft von selbst endet, können nicht außerhalb der Satzung einzelvertraglich vereinbart werden. Grundsätzlich kann sich eine Genossenschaft von einem Mitglied nur durch dessen Ausschluss trennen, wobei die Ausschlussgründe in der Satzung bestimmt sein müssen (§ 68 Abs. 1 Satz 1 GenG). Dem
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