Für die Vermittlung von Tieren durch gemeinnützige Vereine sind nun durch das Verwaltungsgericht Schleswig Grundsätze aufgestellt worden, wie seitens der Tierschutzbehörden damit umzugehen ist.
Der Kläger des Verfahrens, ein gemeinnütziger Verein, der durch Mitgliedsbeiträge und Spenden finanziert wird, übernimmt von
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