Enthält der Bußgeldbescheid, durch den eine Verbandsgeldbuße verhängt wird, keine Feststellungen zur subjektiven Seite bei der Leitungsperson, ist eine Beschränkung des Einspruchs auf die Höhe der Geldbuße unwirksam; der Bußgeldbescheid ist deshalb insgesamt angefochten.
Die nicht erklärte oder aus sonstigen
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