Der Erwerbstätigenfreibetrag nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Buchst. b ZPO ist vom bezogenen Krankengeld nicht abzusetzen, wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist.
In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Prozesskostenhilfeverfahren kündigte die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers,
Artikel lesen

