Elektroschocker als Waffe

Ein Elektroimpulsgerät ist eine Waffe im technischen Sinne (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a WaffG i.V.m. Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, tragbare Gegenstände 1.02.1) ist, bei der es zur subjektiven Zweckbestimmung des Täters keiner weiteren Feststellungen

Artikel lesen

Raub mit Elektroschocker

Ein besonders schwerer Raub gemäß § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB ist gegeben, wenn der Täter bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet. Ein Elektroimpulsgerät ist ein gefährliches Werkzeug.

Ein anderes gefährliches Werkzeug wird nur

Artikel lesen