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Das Ende von ELENA

Am vergangenen Donnerstag wurde das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) im Bundesgesetzblatt verkündet. Es ist damit am Freitag (3. Dezember 2011) in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist die Pflicht des Arbeitgebers entfallen, monatliche

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ELENA kommt ab 2010

Heute tritt das Gesetz über den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) in Kraft. Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitgeber vom 1. Januar 2010 an die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten verschlüsselt an eine zentrale Speicherstelle übertragen müssen, wo sie unter einem Pseudonym gespeichert werden.

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