Das Ende von ELENA

Am vergangenen Donnerstag wurde das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) im Bundesgesetzblatt verkündet. Es ist damit am Freitag (3. Dezember 2011) in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist die Pflicht des Arbeitgebers entfallen, monatliche Meldungen zu Entgeltdaten im ELENA-Verfahren an die Zentrale Speicherstelle zu erstatten. Gleichzeitig werden keine Arbeitnehmerdaten mehr angenommen und alle bisher gespeicherten Daten werden unverzüglich gelöscht.

Das Ende von ELENA

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