Körperbehinderte Eltern haben im Bedarfsfall Anspruch auf eine sogenannte Elternassistenz nach sozialhilferechtlichen Vorschriften. Dieser Anspruch steht nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Minden dem behinderten Elternteil zu, nicht dem Kind.
In dem jetzt vom Verwaltungsgericht Minden entschiedenen Verfahren leidet die 1972
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