Sind die von einer Waschanlage ausgehenden Emissionen nicht mit der unmittelbar an das Vorhaben angrenzenden Wohnbebauung in Einklang zu bringen, wird keine Baugenehmigung erteilt. So die Begründung des Verwaltungsgerichts Koblenz in dem hier vorliegenden Fall einer Klage zur Erteilung einer Baugenehmigung für eine Selbstbedienungsautowaschanlage (SB-Autowaschanlage). Auf einem Grundstück an der
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