Mehrzuteilung von CO2-Emissionsberechtigungen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat aktuell vier Verfahren über Grundfragen der Zuteilung von CO2-Emissionsberechtigungen nach dem Zuteilungsgesetz 2012 entschieden. Danach stehen die zur Erreichung der Emissionsminderungsziele des Kyoto-Protokolls vorgenommenen Kürzungen der unentgeltlichen Zuteilung der Berechtigungen an Anlagen der Energiewirtschaft mit

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