Personelle Verflechtungen des Fondsinitiators – und seine Aufklärungspflichten

Der Emittent muss bei der Beratung von Anlageinteressenten nicht von sich aus die Frage der kapitalmäßigen und personellen Verflechtung und der hieraus resultierenden Interessenkonflikte in einer über den (zutreffenden und vollständigen) Prospektinhalt hinaus gehenden Intensität behandeln. Die aus einem Anlageberatungsvertrag folgende Pflicht zur objektgerechten Beratung bezieht sich auf diejenigen Eigenschaften

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BGH: Lehman-Anleger gehen leer aus

Zwei Lehman – Anleger erhalten keinen Schadenersatz für die Verluste, die sie im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten der niederländischen Tochtergesellschaft der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers Holdings Inc. erlitten haben. So hat in zwei Parallelverfahren der Bundesgerichtshof erstmals über Schadensersatzklagen von Lehmann – Anlegern entschieden. In einem Verfahren hatte

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