Zur Besteuerung von Anlegern, die sich im Ausland, wie z.B. in England, an einem Private Equity (PE)-Fonds beteiligen, hat sich nun der Bundesfinanzhof in einem Urteil grundlegend geäußert. Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist ein derartiges Engagement regelmäßig gewerblicher und nicht lediglich vermögensverwaltender Natur. Weil das Besteuerungsrecht für gewerbliche Einkünfte
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