Ein Antrag auf Entbindung des Betroffenen von der Erscheinenspflicht in der Hauptverhandlung nach § 73 II OWiG kann frühestens zusammen mit der Einlegung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid wirksam gestellt werden.
In dem hier vom Oberlandesgericht Bamberg entschiedenen Fall gab
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