Eine Streitverkündung ist im Anwendungsbereich der Finanzgerichtsordnung unstatthaft. Das gilt auch für Entschädigungsklageverfahren in der Finanzgerichtsbarkeit.
In dem aktuell vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte das Finanzgericht das Verfahren im Jahr 2020 mit Zustimmung der Beteiligten aus, bis der Bundesfinanzhof in
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