Gegen die Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs in Entschädigungssachen nach §§ 198 ff GVG durch das erstinstanzlich zuständige Oberlandesgericht stellt die Rechtsbeschwerde den einzigen in Betracht kommenden Rechtsbehelf dar.
Sie ist jedoch nur statthaft, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist oder
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