Die Satzung eines Zweckverbandes zu einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (sog. Entwicklungssatzung) ist für unwirksam zu erklären, wenn die Mitglieder des Zweckverbandes nicht auf der gleichen Planungsebene stehen, was bei Landkreisen und Gemeinden der Fall ist, weil sie auf unterschiedlichen Ebenen agieren.
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