Ist ein Fahrzeug beschädigt worden, kann die Verfolgung des vermutlichen Täters unter Missachtung der Straßenverkehrsordnung eine versuchte gefährliche Körperverletzung im Straßenverkehr und eine vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung sein, die den Fahrer als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs erweist.
So hat das Amtsgericht
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