Die Inhaltsnormen über Entgelte der ERA-Tarifverträge einschließlich der über die Strukturkomponente nach den TV ERA-SK 2008/2009 können aufgrund einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel auf die tarifvertraglichen Regelungen in einem einzelnen Arbeitsverhältnis zur Anwendung kommen. Die Entgeltregelungen der ERA-Tarifverträge einschließlich der TV ERA-SK 2008 und 2009 gelten bei fehlender Tarifgebundenheit zwar nicht normativ
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