Ermessensausübung – und die Willkür

Bei der Einräumung von Ermessen begründet das Willkürverbot eine Verpflichtung zu dessen sachgerechter Ausübung.

Die hier vom Bundesverfassungsgericht stattgegebenen Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen die Versagung der Auslagenerstattung im Rahmen einer Verfahrenseinstellung wegen eines nach Eröffnung des Hauptverfahrens festgestellten dauerhaften Verfahrenshindernisses

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