Die Beurteilung eines BGH-Richters

Leidet eine dienstliche Beurteilung an rechtserheblichen Fehlern und ist zu unbestimmt und letztlich widersprüchlich, dann bildet sie keine taugliche Auswahlgrundlage im Rahmen einer Stellenbesetzung.

So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe in dem hier vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, mit dem

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